Kündigung vs. Abmeldung
Rundfunkbeitrag kündigen: Das ist wirklich möglich
Den Rundfunkbeitrag kann man nicht „kündigen“ wie einen Vertrag — es gibt keinen Vertrag, sondern eine gesetzliche Beitragspflicht pro Wohnung (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Was umgangssprachlich „GEZ kündigen“ heißt, ist rechtlich eine Abmeldung nach § 8 RBStV — und die ist nur bei bestimmten Gründen möglich.
Die gute Nachricht: In vielen Lebenslagen gibt es einen legalen Weg, die Zahlung zu beenden oder zu senken — Abmeldung (z. B. Zusammenzug, Auslandswegzug), Befreiung (z. B. bei Bürgergeld oder BAföG) oder Ermäßigung (Merkzeichen RF). Einfach die Zahlung einzustellen ist dagegen keine Option: Es drohen Festsetzungsbescheide, Säumniszuschläge und Vollstreckung.
Unser Online-Formular ordnet Ihre Situation dem passenden Verfahren zu und erstellt daraus ein formgerechtes Schreiben an den Beitragsservice — inklusive Postversand. Einmalig 29,90 € inkl. MwSt.
Stand: 30. Juli 2026 · Unverbindlich starten · keine Vorkasse
Ihre Möglichkeiten im Überblick
- Abmeldung (§ 8 RBStV)
- Bei Zusammenzug, Wegzug ins Ausland oder Aufgabe der Wohnung endet die Beitragspflicht in der Regel — die Abmeldung muss aktiv gemeldet werden.
- Befreiung (§ 4 Abs. 1 RBStV)
- Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG), kann sich auf Antrag befreien lassen.
- Ermäßigung (§ 4 Abs. 2 RBStV)
- Mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis reduziert sich der Beitrag in der Regel auf ein Drittel.
- Nicht zahlen ist keine Kündigung
- Ohne Abmeldung oder Befreiung läuft das Beitragskonto weiter: Es folgen Festsetzungsbescheid, Säumniszuschlag und im weiteren Verlauf Vollstreckung.
So gehen Sie vor
Situation klären
Im Online-Formular Ihr Anliegen wählen — anhand der Angaben wird zugeordnet, ob Abmeldung, Befreiung oder Ermäßigung zu Ihrer Situation passt.
Angaben machen
Beitragsnummer und die relevanten Daten eintragen. Passt kein Verfahren, sagen wir das offen — statt eines wirkungslosen Schreibens.
Schreiben und Versand
Wir erstellen das Schreiben nach Vorlage und versenden es per Post an den Beitragsservice. Kopie und Rechnung per E-Mail.
Häufige Fragen
- Kann ich den Rundfunkbeitrag einfach kündigen?
- Nein. Es besteht kein Vertragsverhältnis, sondern eine gesetzliche Beitragspflicht pro Wohnung. Beendet werden kann sie nur über eine Abmeldung mit anerkanntem Grund oder — bei Sozialleistungen — über eine Befreiung.
- Was ist der Unterschied zwischen Kündigung, Abmeldung und Befreiung?
- „Kündigung“ ist umgangssprachlich. Die Abmeldung (§ 8 RBStV) beendet das Beitragskonto, wenn die Wohnung wegfällt oder schon anderweitig angemeldet ist. Die Befreiung (§ 4 RBStV) lässt das Konto bestehen, setzt die Zahlungspflicht aber auf Antrag aus — etwa bei Bürgergeld oder BAföG.
- Was passiert, wenn ich einfach nicht mehr zahle?
- Der Beitragsservice setzt rückständige Beiträge per Festsetzungsbescheid fest, in der Regel zuzüglich Säumniszuschlag. Bescheide sind vollstreckbar — es kann zu Mahnung, Kontopfändung oder Vollstreckung kommen.
- Hilft rundfunkbeitrag-24 auch, wenn ich nicht weiß, was passt?
- Ja. Das Formular fragt Ihre Situation strukturiert ab und ordnet sie einem Verfahren zu. Trifft keines zu, teilen wir das mit — dann entstehen auch keine Kosten.
- Ist das eine Rechtsberatung?
- Nein. rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG. Über Anträge entscheidet allein der Beitragsservice; bei rechtlichen Einzelfragen empfiehlt sich eine individuelle Rechtsberatung.
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.