Kündigung vs. Abmeldung

Rundfunkbeitrag kündigen: Das ist wirklich möglich

Den Rundfunkbeitrag kann man nicht „kündigen“ wie einen Vertrag — es gibt keinen Vertrag, sondern eine gesetzliche Beitragspflicht pro Wohnung (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Was umgangssprachlich „GEZ kündigen“ heißt, ist rechtlich eine Abmeldung nach § 8 RBStV — und die ist nur bei bestimmten Gründen möglich.

Die gute Nachricht: In vielen Lebenslagen gibt es einen legalen Weg, die Zahlung zu beenden oder zu senken — Abmeldung (z. B. Zusammenzug, Auslandswegzug), Befreiung (z. B. bei Bürgergeld oder BAföG) oder Ermäßigung (Merkzeichen RF). Einfach die Zahlung einzustellen ist dagegen keine Option: Es drohen Festsetzungsbescheide, Säumniszuschläge und Vollstreckung.

Unser Online-Formular ordnet Ihre Situation dem passenden Verfahren zu und erstellt daraus ein formgerechtes Schreiben an den Beitragsservice — inklusive Postversand. Einmalig 29,90 € inkl. MwSt.

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Stand: 30. Juli 2026 · Unverbindlich starten · keine Vorkasse

Abmeldung (§ 8 RBStV)
Bei Zusammenzug, Wegzug ins Ausland oder Aufgabe der Wohnung endet die Beitragspflicht in der Regel — die Abmeldung muss aktiv gemeldet werden.
Befreiung (§ 4 Abs. 1 RBStV)
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG), kann sich auf Antrag befreien lassen.
Ermäßigung (§ 4 Abs. 2 RBStV)
Mit Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis reduziert sich der Beitrag in der Regel auf ein Drittel.
Nicht zahlen ist keine Kündigung
Ohne Abmeldung oder Befreiung läuft das Beitragskonto weiter: Es folgen Festsetzungsbescheid, Säumniszuschlag und im weiteren Verlauf Vollstreckung.
  1. Situation klären

    Im Online-Formular Ihr Anliegen wählen — anhand der Angaben wird zugeordnet, ob Abmeldung, Befreiung oder Ermäßigung zu Ihrer Situation passt.

  2. Angaben machen

    Beitragsnummer und die relevanten Daten eintragen. Passt kein Verfahren, sagen wir das offen — statt eines wirkungslosen Schreibens.

  3. Schreiben und Versand

    Wir erstellen das Schreiben nach Vorlage und versenden es per Post an den Beitragsservice. Kopie und Rechnung per E-Mail.

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Kann ich den Rundfunkbeitrag einfach kündigen?
Nein. Es besteht kein Vertragsverhältnis, sondern eine gesetzliche Beitragspflicht pro Wohnung. Beendet werden kann sie nur über eine Abmeldung mit anerkanntem Grund oder — bei Sozialleistungen — über eine Befreiung.
Was ist der Unterschied zwischen Kündigung, Abmeldung und Befreiung?
„Kündigung“ ist umgangssprachlich. Die Abmeldung (§ 8 RBStV) beendet das Beitragskonto, wenn die Wohnung wegfällt oder schon anderweitig angemeldet ist. Die Befreiung (§ 4 RBStV) lässt das Konto bestehen, setzt die Zahlungspflicht aber auf Antrag aus — etwa bei Bürgergeld oder BAföG.
Was passiert, wenn ich einfach nicht mehr zahle?
Der Beitragsservice setzt rückständige Beiträge per Festsetzungsbescheid fest, in der Regel zuzüglich Säumniszuschlag. Bescheide sind vollstreckbar — es kann zu Mahnung, Kontopfändung oder Vollstreckung kommen.
Hilft rundfunkbeitrag-24 auch, wenn ich nicht weiß, was passt?
Ja. Das Formular fragt Ihre Situation strukturiert ab und ordnet sie einem Verfahren zu. Trifft keines zu, teilen wir das mit — dann entstehen auch keine Kosten.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG. Über Anträge entscheidet allein der Beitragsservice; bei rechtlichen Einzelfragen empfiehlt sich eine individuelle Rechtsberatung.

Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.