Umzug, Adresse & Bankdaten

Rundfunkbeitrag ummelden: Umzug richtig melden

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands wird der Rundfunkbeitrag nicht neu abgeschlossen, sondern das bestehende Beitragskonto auf die neue Adresse umgemeldet. Nur wenn die neue Wohnung bereits über eine andere Person angemeldet ist, kommt stattdessen eine Abmeldung in Betracht.

Wer die Ummeldung versäumt, riskiert Verwirrung durch den regelmäßigen Datenabgleich der Meldebehörden: Der Beitragsservice legt dann unter Umständen ein zweites Beitragskonto für die neue Adresse an — und es wird doppelt veranlagt. Selbst aktiv melden ist der sauberere Weg.

Über unser Online-Formular melden Sie Adress- oder Bankänderungen strukturiert; wir erstellen das Änderungsschreiben und versenden es per Post an den Beitragsservice. Einmalig 29,90 € inkl. MwSt.

Änderung melden →

Stand: 30. Juli 2026 · Unverbindlich starten · keine Vorkasse

Umzug in eine eigene neue Wohnung
Adressänderung mitteilen — das Beitragskonto und die Beitragsnummer bleiben bestehen, nur die Anschrift ändert sich.
Zusammenzug
Zahlt in der neuen Wohnung bereits jemand den Beitrag, melden Sie Ihr eigenes Konto ab (mit dessen Beitragsnummer als Nachweis) — sonst zahlt der Haushalt doppelt.
Wegzug ins Ausland
Bei dauerhafter Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland wird das Konto abgemeldet — in der Regel mit der Abmeldebescheinigung der Meldebehörde als Nachweis.
Bankdaten ändern
Neues Konto oder neue IBAN? Auch die Änderung der Zahlungsdaten muss aktiv gemeldet werden, damit Lastschriften nicht ins Leere laufen und Säumniszuschläge vermieden werden.
  1. Anliegen wählen

    Im Formular „Adresse oder Bank ändern“ wählen und angeben, was sich geändert hat.

  2. Neue Daten eintragen

    Beitragsnummer, neue Anschrift bzw. Bankverbindung und das Datum der Änderung — das Formular führt durch alle Angaben.

  3. Schreiben und Versand

    Wir erstellen das Änderungsschreiben nach Vorlage und versenden es per Post an den Beitragsservice. Kopie per E-Mail inklusive.

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Muss ich den Rundfunkbeitrag bei Umzug neu anmelden?
Nein — bei einem Umzug in eine eigene neue Wohnung wird das bestehende Konto umgemeldet, die Beitragsnummer bleibt. Eine Neuanmeldung ist nur nötig, wenn Sie erstmals eine eigene Wohnung beziehen.
Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?
Durch den Datenabgleich der Meldebehörden erfährt der Beitragsservice von der neuen Adresse und legt unter Umständen ein zweites Konto an. Doppelte Veranlagung und Klärungsaufwand lassen sich durch eine aktive Meldung vermeiden.
Wir ziehen zusammen — wer meldet sich ab?
Abgemeldet wird das Konto der Person, die in die bereits angemeldete Wohnung einzieht. Als Nachweis dient die Beitragsnummer der weiterzahlenden Person. Zu viel gezahlte Beiträge können zurückgefordert werden.
Kann ich Adresse und Bankverbindung zusammen ändern?
Ja — beide Änderungen lassen sich in einem Vorgang melden.
Was kostet der Service?
Einmalig 29,90 € inkl. MwSt. für Formular, Schreiben und Postversand. Die Meldung direkt beim Beitragsservice ist kostenfrei möglich — wir sind die geführte Alternative mit Versandbeleg.

Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.