Erstattung nach § 10 Abs. 3 RBStV

Rundfunkbeitrag zurückfordern: Erstattung beantragen

Zu viel oder doppelt gezahlte Rundfunkbeiträge können auf Antrag erstattet werden (§ 10 Abs. 3 RBStV). Häufigste Fälle: Zwei Personen eines Haushalts zahlen parallel, es wurde trotz Abmeldung weiter abgebucht, oder eine Befreiung wurde rückwirkend bewilligt.

Der Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung — zahlen zwei Mitbewohner oder Partner jeweils auf ein eigenes Beitragskonto, liegt eine Doppelzahlung vor. Das zweite Konto kann abgemeldet und die Überzahlung zurückgefordert werden. Erstattungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren — warten lohnt sich also nicht.

Über unser Online-Formular schildern Sie den Fall strukturiert; wir erstellen daraus das Erstattungs- bzw. Korrekturschreiben und versenden es per Post an den Beitragsservice. Einmalig 29,90 € inkl. MwSt.

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Stand: 30. Juli 2026 · Unverbindlich starten · keine Vorkasse

Doppelzahlung im Haushalt
Zwei Beitragskonten für eine Wohnung (Paare, WGs, Zusammenzug). Ein Konto wird abgemeldet, zu viel gezahlte Beiträge werden zurückgefordert.
Zahlung trotz Abmeldung
Nach Auszug, Auslandswegzug oder Todesfall wurde weiter gezahlt oder abgebucht — die Beiträge ab Wirksamkeit der Abmeldung können erstattet werden.
Rückwirkende Befreiung
Wird eine Befreiung rückwirkend bewilligt (z. B. bei Bürgergeld oder BAföG), können bereits gezahlte Beiträge für diesen Zeitraum auf Antrag zurückgefordert werden.
Doppelte Beitragsnummer
Der Datenabgleich der Meldebehörden führt gelegentlich zu zwei Konten für dieselbe Person oder Wohnung — das überzählige Konto wird korrigiert.
  1. Fall schildern

    Im Formular „Doppelt gezahlt — Geld zurück“ wählen und angeben, welche Konstellation vorliegt. Anhand der Angaben wird das Verfahren zugeordnet.

  2. Beitragsnummern angeben

    Beide Beitragsnummern (bei Doppelzahlung) bzw. Zeitraum und Zahlungen eintragen — das Formular führt durch alle nötigen Angaben.

  3. Schreiben und Versand

    Wir erstellen das Erstattungsschreiben nach Vorlage und versenden es per Post an den Beitragsservice. Über die Erstattung entscheidet der Beitragsservice.

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Wie weit rückwirkend bekomme ich Beiträge zurück?
Erstattungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren (Beginn mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstand). Maßgeblich ist die Prüfung durch den Beitragsservice — je früher der Antrag, desto besser.
Wir haben als Paar beide gezahlt — wer bekommt das Geld?
Erstattet wird in der Regel an die Person, deren Konto aufgelöst wird, für die von ihr gezahlten Beiträge. Als Nachweis dient die Beitragsnummer der weiterzahlenden Person.
Muss ich für die Erstattung erst abmelden?
Bei Doppelzahlung gehören Abmeldung des zweiten Kontos und Erstattungsantrag zusammen — beides kann in einem Schreiben erledigt werden. Genau das deckt unser Formular ab.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das liegt beim Beitragsservice; erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Kommt keine Reaktion, kann eine Erinnerung sinnvoll sein.
Was kostet der Service?
Einmalig 29,90 € inkl. MwSt. für Formular, Schreiben und Postversand — unabhängig von der Höhe der Erstattung. Der Antrag direkt beim Beitragsservice ist kostenfrei möglich.

Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.