Online-Service zum Beitragskonto
Rundfunkbeitrag („GEZ“) online abmelden
Grund wählen, Angaben machen — wir reichen Ihre Abmeldung beim Beitragsservice ein. In ca. einer Minute erledigt.
Versand mit Nachweis · Kopie & Status per E-Mail · einmalig 39,90 €
Was Sie bekommen
- Fertiges Schreiben, per Post beim Beitragsservice eingereicht — mit Versandnachweis
- Termine und Pflichtangaben werden im Schreiben automatisch richtig gesetzt
- Geht auch ohne Beitragsnummer — die Zuordnung erfolgt über Ihre Adresse
- Zahlung auf Rechnung — keine Vorkasse, kein Abo
Ablauf
Grund & Angaben
Abmeldegrund wählen und Angaben machen — Schritt für Schritt, in ca. einer Minute.
Ihr Abmeldeschreiben entsteht
Aus Ihren Angaben entsteht Ihr formgerechtes Abmeldeschreiben an den Beitragsservice.
Wir versenden per Post
Druck, Porto und nachweisbarer Versand an den Beitragsservice. Bestätigung, Schreiben-Kopie und Rechnung per E-Mail — den Status sehen Sie online.
Weitere Anliegen
Auch Befreiung, Erstattung, Änderungen und Gewerbe erledigen Sie über unser Formular.
Leistung
Online-Service nach § 2 RDG: Formular, fertiges Schreiben, Postversand an den Beitragsservice. Keine Einzelfall-Beratung, kein Erfolgsversprechen — über Ihren Antrag entscheidet der Beitragsservice.
Wir unterstützen bei Abmelden/Kündigen, Anmeldung, Befreiung, Ermäßigung, Adress- und Bankänderungen sowie Betrieb/Gewerbe — als unabhängige Schreibhilfe mit Postversand. Auch Korrektur bei Doppelzahlung ist möglich.
Fragen
Alle- Was kostet der Service?
- Einmalig 39,90 € inkl. MwSt. Kein Abo, keine Vorkasse — die Rechnung erhalten Sie per E-Mail.
- Welche Anliegen deckt rundfunkbeitrag-24 ab?
- Abmelden/Kündigen, Anmeldung, Befreiung und Ermäßigung, Adress-/Bankänderungen, Betrieb/Gewerbe sowie Korrektur/Erstattung bei Doppelzahlung — inkl. Schreiben und Postversand. Viele Schritte gehen auch kostenfrei online beim Beitragsservice; wir sind die Convenience-Schreibhilfe.
- Was war die GEZ — und wer ist heute zuständig?
- GEZ steht für „Gebühreneinzugszentrale“ — sie zog bis Ende 2012 die gerätebezogene Rundfunkgebühr ein. Seit 2013 gilt stattdessen der wohnungsbezogene Rundfunkbeitrag; zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Umgangssprachlich sagen viele weiterhin „GEZ“ — gemeint ist heute der Rundfunkbeitrag. Anliegen wie Abmeldung, Befreiung oder Ratenzahlung richten sich daher an den Beitragsservice; genau solche Schreiben erstellen und versenden wir.
- Ist das eine Rechtsberatung?
- Nein. rundfunkbeitrag-24 ist ein Online-Service nach § 2 RDG: Formular, Schreiben, Postversand. Keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls — über Ihren Antrag entscheidet allein der Beitragsservice.
Themen im Überblick
- Rundfunkbeitrag (GEZ) abmelden
- Rundfunkbeitrag (GEZ) kündigen: Das ist wirklich möglich
- Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) beantragen
- Rundfunkbeitrag (GEZ) zurückfordern: Erstattung beantragen
- Rundfunkbeitrag für Gewerbe und Betriebsstätten
- Rundfunkbeitrag (GEZ) ummelden: Umzug richtig melden
- Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrags-Bescheid
- Ratenzahlung beim Rundfunkbeitrag (GEZ) vereinbaren
