Abmeldung nach § 8 RBStV
Rundfunkbeitrag abmelden
Eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist möglich, wenn für Ihre Wohnung kein eigenes Beitragskonto mehr nötig ist — etwa beim Zusammenziehen, beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe der Wohnung. Die Abmeldung erfolgt schriftlich oder online beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (§ 8 Abs. 2 RBStV).
Wichtig zu wissen: Der Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person oder Gerät (Wohnungsprinzip). „Ich schaue kein Fernsehen“ ist deshalb kein anerkannter Abmeldegrund. Es zählt, ob die Wohnung wegfällt oder bereits über ein anderes Beitragskonto angemeldet ist.
Sie können die Abmeldung selbst kostenfrei beim Beitragsservice erledigen — oder unser Online-Formular nutzen: Wir erstellen aus Ihren Angaben ein formgerechtes Abmeldeschreiben und versenden es per Post an den Beitragsservice. Einmalig 29,90 € inkl. MwSt., keine Vorkasse.
Stand: 30. Juli 2026 · Unverbindlich starten · keine Vorkasse
Diese Abmeldegründe akzeptiert der Beitragsservice in der Regel
- Zusammenzug
- Sie ziehen mit einer Person zusammen, die für die Wohnung bereits Rundfunkbeitrag zahlt (z. B. Partner, WG). Deren Beitragsnummer dient als Nachweis.
- Wegzug ins Ausland
- Sie geben Ihren Wohnsitz in Deutschland dauerhaft auf. Als Nachweis dient in der Regel die Abmeldebescheinigung der Meldebehörde.
- Aufgabe der Wohnung
- Die Wohnung entfällt ersatzlos — etwa bei Einzug in ein vollstationäres Pflegeheim oder nach einem Todesfall (Abmeldung durch Angehörige).
- Zweitwohnung aufgegeben
- Sie geben eine Neben- oder Zweitwohnung auf, für die ein eigenes Beitragskonto bestand. Für weiter bestehende Zweitwohnungen kommt stattdessen eine Befreiung nach § 4a RBStV in Betracht.
So funktioniert die Abmeldung über rundfunkbeitrag-24
Anliegen wählen
Im Online-Formular „Wohnung abmelden“ wählen und den Abmeldegrund angeben. Anhand Ihrer Angaben wird das passende Verfahren zugeordnet.
Angaben machen
Beitragsnummer, Zeitpunkt und Grund eintragen — das Formular führt Schritt für Schritt durch und weist auf übliche Nachweise hin.
Schreiben und Versand
Aus Ihren Angaben entsteht ein formgerechtes Abmeldeschreiben, das wir drucken und per Post an den Beitragsservice senden. Kopie und Rechnung kommen per E-Mail.
Häufige Fragen
- Kann ich mich abmelden, wenn ich kein Fernsehen schaue?
- Nein. Der Rundfunkbeitrag ist geräteunabhängig und gilt pro Wohnung. Ohne anerkannten Abmeldegrund (z. B. Zusammenzug, Wegzug ins Ausland, Wohnungsaufgabe) bleibt die Beitragspflicht in der Regel bestehen.
- Welche Nachweise braucht der Beitragsservice für die Abmeldung?
- Je nach Grund in der Regel: die Beitragsnummer der mitbewohnenden Person (Zusammenzug), die Abmeldebescheinigung der Meldebehörde (Auslandswegzug) oder Nachweise zur Wohnungsaufgabe (z. B. Heimvertrag, Sterbeurkunde). Maßgeblich ist die Einschätzung des Beitragsservice.
- Ab wann gilt die Abmeldung?
- In der Regel endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Abmeldegrund eingetreten ist und dem Beitragsservice mitgeteilt wurde. Eine rückwirkende Abmeldung ist nur eingeschränkt möglich — je früher die Meldung, desto besser.
- Was kostet der Service von rundfunkbeitrag-24?
- Einmalig 29,90 € inkl. MwSt. für Formular, Schreiben und Postversand. Kein Abo, keine Vorkasse — die Rechnung kommt per E-Mail.
- Geht die Abmeldung auch kostenlos?
- Ja. Sie können sich direkt beim Beitragsservice online oder schriftlich abmelden. rundfunkbeitrag-24 ist eine Schreib- und Versandhilfe für alle, die das Anliegen geführt und mit Postversand erledigen möchten.
- Was passiert, wenn der Beitragsservice die Abmeldung ablehnt?
- Über die Abmeldung entscheidet allein der Beitragsservice. Bei einer Ablehnung kommt je nach Fall ein Widerspruch in Betracht; für die Bewertung des Einzelfalls empfiehlt sich eine Rechtsberatung (Anwalt, Verbraucherzentrale).
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.