Ratenzahlung & Stundung
Ratenzahlung beim Rundfunkbeitrag (GEZ) vereinbaren
Wer offene Rundfunkbeiträge nicht auf einmal zahlen kann, kann beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Ratenzahlung beantragen — mit einem schriftlichen Antrag, in dem eine realistische monatliche Rate vorgeschlagen wird. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; über die Gewährung entscheidet der Beitragsservice im Einzelfall.
Wichtig zu wissen: Der Antrag stoppt Mahnungen und Vollstreckung nicht automatisch — je früher die Anfrage gestellt wird, desto eher lässt sich eine Eskalation in der Regel vermeiden. Der Ratenvorschlag sollte realistisch sein, also dauerhaft neben dem laufenden Beitrag tragbar.
Über unser Online-Formular stellen Sie die Anfrage geführt: Rate und Startdatum angeben — wir erstellen daraus ein formgerechtes Schreiben ohne Schuldanerkenntnis und versenden es per Post an den Beitragsservice.
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Das Wichtigste zur Ratenzahlung
- Auf Antrag, ohne Rechtsanspruch
- Der Beitragsservice gewährt Ratenzahlungen in der Regel auf schriftliche Anfrage bei Zahlungsschwierigkeiten. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht — die Entscheidung liegt beim Beitragsservice.
- Rate zusätzlich zum laufenden Beitrag
- Die vereinbarten Raten tilgen den Rückstand und laufen in der Regel zusätzlich zum aktuellen Beitrag (18,36 € monatlich, Stand 2026). Ein Zinsaufschlag ist dabei üblicherweise nicht vorgesehen.
- Alternative: Stundung
- Statt Raten kann auch eine Stundung angefragt werden — die Zahlung wird dann für einen begrenzten Zeitraum aufgeschoben, etwa bei vorübergehenden Engpässen.
- Befreiung parallel prüfen
- Wer Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, kann zusätzlich eine Befreiung beantragen — auf Antrag in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend. Das kann den Rückstand verringern.
So beantragen Sie die Ratenzahlung
Rückstand und Rate klären
Offenen Betrag aus Mahnung oder Bescheid ablesen (im Zweifel vorab eine Aufstellung des Beitragskontos anfordern) und eine monatliche Rate wählen, die dauerhaft tragbar ist.
Antrag schriftlich stellen
Beitragsnummer, gewünschte Rate und Startdatum angeben. Über unser Formular entsteht daraus ein formgerechtes Schreiben — ohne Schuldanerkenntnis und ohne rechtliche Bewertung der Forderung.
Antwort abwarten und Raten pünktlich zahlen
Der Beitragsservice bestätigt oder passt den Vorschlag an. Werden vereinbarte Raten nicht gezahlt, kann die Vereinbarung entfallen und der Restbetrag wieder insgesamt fällig werden.
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Häufige Fragen
- Habe ich einen Anspruch auf Ratenzahlung?
- Nein, einen Rechtsanspruch gibt es nicht. In der Praxis gewährt der Beitragsservice bei nachvollziehbaren Zahlungsschwierigkeiten aber in der Regel eine Ratenzahlung, wenn der Vorschlag realistisch ist.
- Welche Rate sollte ich vorschlagen?
- Eine Rate, die Sie neben dem laufenden Beitrag dauerhaft zahlen können. Ein zu hoher Vorschlag führt häufig zum Abbruch der Vereinbarung — dann wird der Restbetrag in der Regel wieder sofort fällig.
- Stoppt der Antrag Mahnungen oder die Vollstreckung?
- Nicht automatisch. Bis zur Entscheidung können weitere Schritte erfolgen. Läuft bereits eine Vollstreckung, ist häufig die örtliche Vollstreckungsbehörde (z. B. Stadtkasse) der Ansprechpartner — hier empfiehlt sich bei Unsicherheit zeitnaher rechtlicher Rat.
- Ist der Antrag ein Schuldanerkenntnis?
- Das über unser Formular erstellte Schreiben enthält ausdrücklich kein Schuldanerkenntnis und keine rechtliche Bewertung der Forderung — es ist eine Bitte um Ratenzahlung in eigener Sache.
- Was, wenn ich den Beitrag dauerhaft nicht zahlen kann?
- Bei Bezug bestimmter Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG) kommt eine Befreiung in Betracht — auf Antrag in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend. Voraussetzungen und Nachweise zeigt unsere Themenseite zur Befreiung.
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.