Befreiung & Ermäßigung nach § 4 RBStV
Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen (§ 4 Abs. 1 RBStV) — darunter Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit Merkzeichen RF gibt es statt der Befreiung eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags.
Die Befreiung gilt nicht automatisch: Sie muss beantragt und mit dem aktuellen Leistungsbescheid nachgewiesen werden. Bewilligt wird sie in der Regel für die Dauer des Bewilligungszeitraums der Sozialleistung — danach ist ein Folgeantrag nötig.
Über unser Online-Formular stellen Sie den Antrag geführt: Angaben machen, Nachweis benennen, wir erstellen das Antragsschreiben und versenden es per Post an den Beitragsservice. Einmalig 29,90 € inkl. MwSt.
Stand: 30. Juli 2026 · Unverbindlich starten · keine Vorkasse
Diese Leistungen berechtigen in der Regel zur Befreiung
- Bürgergeld & Grundsicherung
- Bürgergeld (SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) — Nachweis ist der aktuelle Leistungsbescheid.
- Ausbildung & Studium
- BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und Ausbildungsgeld — sofern nicht bei den Eltern wohnend. Ohne Leistungsbezug gibt es keine „Studenten-Befreiung“.
- Weitere Leistungen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bestimmte Pflege- und Fürsorgeleistungen sowie Blindenhilfe/Taubblindheit. Härtefälle regelt § 4 Abs. 6 RBStV.
- Ermäßigung statt Befreiung
- Mit Merkzeichen RF (Schwerbehindertenausweis) ermäßigt sich der Beitrag in der Regel auf ein Drittel — derzeit rund 6,12 € statt 18,36 € pro Monat.
So beantragen Sie die Befreiung über rundfunkbeitrag-24
Leistung auswählen
Im Formular „Weniger oder nichts zahlen“ wählen und angeben, welche Leistung Sie beziehen. Anhand der Angaben wird das passende Verfahren zugeordnet.
Angaben und Nachweis
Beitragsnummer und Bewilligungszeitraum eintragen. Das Formular weist darauf hin, welcher Nachweis dem Beitragsservice in der Regel genügt.
Antrag per Post
Wir erstellen das Antragsschreiben nach Vorlage und versenden es per Post. Den Nachweis reichen Sie nach Aufforderung des Beitragsservice ein bzw. legen ihn bei.
Häufige Fragen
- Wird die Befreiung rückwirkend gewährt?
- Eine rückwirkende Befreiung ist in der Regel bis zu drei Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen im jeweiligen Zeitraum nachweislich vorlagen. Bereits gezahlte Beiträge können dann auf Antrag erstattet werden — die Entscheidung trifft der Beitragsservice.
- Wie lange gilt die Befreiung?
- In der Regel so lange wie der Bewilligungszeitraum der Sozialleistung. Danach ist ein Folgeantrag mit aktuellem Bescheid nötig — sonst lebt die Zahlungspflicht wieder auf.
- Ich habe wenig Einkommen, aber keine Sozialleistung — geht trotzdem etwas?
- Möglich ist ein Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV, etwa wenn das Einkommen die Bedarfsgrenze nur geringfügig übersteigt. Die Hürden sind höher; über den Antrag entscheidet der Beitragsservice.
- Was ist mit Wohngeld, Elterngeld oder Krankengeld?
- Diese Leistungen gehören nicht zu den Befreiungstatbeständen des § 4 Abs. 1 RBStV. Je nach Gesamtsituation kann aber ein Härtefall in Betracht kommen — Details dazu im Ratgeber.
- Was kostet der Antrag über rundfunkbeitrag-24?
- Einmalig 29,90 € inkl. MwSt. für Formular, Antragsschreiben und Postversand. Der Antrag direkt beim Beitragsservice ist kostenfrei möglich — wir sind die geführte Alternative mit Versand.
- Entscheidet rundfunkbeitrag-24 über meine Befreiung?
- Nein. Über den Antrag entscheidet ausschließlich der Beitragsservice. Wir erstellen und versenden das Antragsschreiben — eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt (§ 2 RDG).
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.