Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Übergangsgeld beantragen
Stand: 18. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Wer Übergangsgeld bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Hier erfahren Sie, wie es funktioniert.
Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Übergangsgeld beantragen
Übergangsgeld erhalten Versicherte während beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen oder medizinischer Reha-Leistungen von der Rentenversicherung oder anderen Rehabilitationsträgern. Die wirtschaftliche Situation kann in dieser Phase angespannt sein. Viele Betroffene fragen sich daher, ob sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden können. Dieser Ratgeber erklärt die Voraussetzungen und den Ablauf der Antragstellung.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist bei Übergangsgeld grundsätzlich möglich, wenn bestimmte sozialrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Nach § 4 Abs. 1 RBStV können Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen eine Befreiung beantragen. Übergangsgeld selbst ist in der Liste der befreien Leistungen nicht ausdrücklich genannt. Entscheidend ist, ob Sie parallel zum Übergangsgeld weitere Leistungen beziehen, die zur Befreiung berechtigen.
Befreiungsgrund liegt vor bei:
- Bezug von Bürgergeld (SGB II) zusätzlich zum Übergangsgeld
- Bezug von Sozialhilfe (SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfang von Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe nach SGB XII
- BAföG-Bezug (wenn Sie in einer eigenen Wohnung leben und keine Familienversicherung besteht)
Wenn Sie ausschließlich Übergangsgeld ohne weitere Sozialleistungen erhalten, besteht in der Regel kein Anspruch auf Befreiung. In diesem Fall zahlen Sie den regulären Rundfunkbeitrag von 18,36 € pro Monat.
Voraussetzungen für die Befreiung
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist an konkrete Nachweise gebunden. Sie müssen dem Beitragsservice belegen, dass Sie eine der anspruchsberechtigenden Sozialleistungen beziehen.
Folgende Nachweise werden üblicherweise akzeptiert:
| Leistung | Erforderlicher Nachweis |
|---|---|
| Bürgergeld | Bewilligungsbescheid des Jobcenters |
| Sozialhilfe/Grundsicherung | Bewilligungsbescheid des Sozialamts |
| Asylbewerberleistungen | Bescheinigung der zuständigen Behörde |
| BAföG | BAföG-Bescheid mit Nachweis der Wohnsituation |
| Hilfe zur Pflege/Blindenhilfe | Bewilligungsbescheid nach SGB XII |
Der Nachweis muss Ihren Namen, die Art der Leistung und den Bewilligungszeitraum enthalten. Reine Übergangsgeldbescheide der Rentenversicherung oder anderer Rehabilitationsträger gelten nicht als Befreiungsnachweis.
So stellen Sie den Befreiungsantrag
Den Antrag auf Befreiung können Sie formlos beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen. In der Praxis nutzen Betroffene häufig die Möglichkeit, das Online-Formular auf der Website des Beitragsservice zu verwenden oder ein ausgefülltes Formular schriftlich einzureichen.
Wichtige Schritte bei der Antragstellung:
- Füllen Sie das Formular zur Befreiung vollständig aus
- Fügen Sie eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids bei (der die befreiungsberechtigende Leistung ausweist)
- Geben Sie Ihre Beitragsnummer an (falls bereits vorhanden)
- Senden Sie den Antrag an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
Nach Eingang des Antrags prüft der Beitragsservice die Unterlagen. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
Rückwirkende Befreiung beantragen
Nach § 4 Abs. 4 RBStV kann eine Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, sofern die Voraussetzungen durchgehend vorlagen. Wenn Sie also beispielsweise seit zwei Jahren Bürgergeld zusätzlich zum Übergangsgeld beziehen, aber erst jetzt den Befreiungsantrag stellen, können Sie die Befreiung für diesen Zeitraum nachträglich erhalten.
Voraussetzung ist, dass Sie die entsprechenden Bewilligungsbescheide für den gesamten Zeitraum vorlegen können. Bereits gezahlte Beiträge können in diesem Fall erstattet werden.
Was gilt während der Rehabilitation
Während einer beruflichen oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahme wohnen Sie möglicherweise vorübergehend in einer Reha-Einrichtung. Für Gemeinschaftsunterkünfte gelten besondere Regelungen: Bewohnerinnen und Bewohner zahlen keinen eigenen Rundfunkbeitrag, wenn die Einrichtung selbst als Inhaberin der Wohnung angemeldet ist.
Behalten Sie jedoch Ihre eigene Wohnung während der Reha, bleibt die Beitragspflicht für diese Wohnung bestehen – es sei denn, Sie sind aufgrund paralleler Sozialleistungen befreit. Nach Rückkehr in die eigene Wohnung gelten die bisherigen Regelungen fort.
Unterschied zwischen Befreiung und Ermäßigung
Neben der Befreiung gibt es die Möglichkeit einer Ermäßigung auf ein Drittel des regulären Beitrags (6,12 € pro Monat). Diese steht Menschen mit bestimmten Behinderungen zu, insbesondere bei Vorliegen des Merkzeichens RF im Schwerbehindertenausweis.
Wenn Sie während des Übergangsgeld-Bezugs das Merkzeichen RF nachweisen können, aber keine befreiungsberechtigende Sozialleistung beziehen, können Sie stattdessen die Ermäßigung beantragen. Eine gleichzeitige Befreiung und Ermäßigung ist nicht möglich.
Pflichten nach Bewilligung der Befreiung
Nach der Bewilligung sind Sie verpflichtet, dem Beitragsservice Änderungen mitzuteilen. Dazu zählen:
- Ende des Bezugs der Sozialleistung
- Umzug in eine andere Wohnung
- Änderung der persönlichen Daten
Endet beispielsweise Ihr Bürgergeld-Bezug nach Abschluss der Reha-Maßnahme, entfällt die Befreiung ab dem Folgemonat. Sie müssen dies unverzüglich melden, um Nachforderungen zu vermeiden.
Ablehnung und Widerspruch
Lehnt der Beitragsservice Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen Bescheid mit Begründung. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich an den Beitragsservice zu richten.
Im Widerspruch sollten Sie darlegen, warum Sie die Voraussetzungen für erfüllt halten und gegebenenfalls weitere Nachweise beifügen. Bei komplexen Sachverhalten kann die Hinzuziehung einer Rechtsberatung (z. B. Anwalt/Anwältin, Sozialverband, Verbraucherzentrale) hilfreich sein.
Fazit: Befreiung nur bei zusätzlichen Sozialleistungen
Übergangsgeld allein berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Wenn Sie jedoch parallel Bürgergeld, Sozialhilfe oder andere anspruchsberechtigende Leistungen beziehen, können Sie die Befreiung beantragen. Legen Sie den entsprechenden Bewilligungsbescheid dem Beitragsservice vor. Eine rückwirkende Befreiung für bis zu drei Jahre ist möglich, sofern die Voraussetzungen durchgehend vorlagen. Melden Sie jede Änderung Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Situation zeitnah, um Nachforderungen zu vermeiden. Bei Fragen zu Ihrem individuellen Fall können Sie sich an den Beitragsservice, die Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband wenden.
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Quellen
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4
- Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) § 20
- Verbraucherzentrale
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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