Abmeldung nach § 8 RBStV
Rundfunkbeitrag bei Umzug ins Ausland abmelden
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland dauerhaft aufgibt, kann das Beitragskonto abmelden — die Beitragspflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben wird. Wir reichen Ihre Abmeldung beim Beitragsservice ein.
Wichtig: Die Abmeldung passiert nicht automatisch mit dem Umzug. Ohne Meldung läuft das Beitragskonto weiter — auch wenn Sie längst im Ausland wohnen. Als Nachweis dient in der Regel die Abmeldebescheinigung der Meldebehörde.
Über unser Online-Formular erledigen Sie die Meldung vor oder nach dem Umzug: Angaben machen, wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis — auch wenn Sie schon im Ausland sind.
Einmalig 39,90 € inkl. MwSt. · Zahlung auf Rechnung · Versand mit Nachweis · Stand: 11. August 2026
Das Wichtigste zum Abmelden bei Auslandswegzug
- Dauerhafte Wohnsitzaufgabe zählt
- Die Abmeldung setzt voraus, dass die Wohnung in Deutschland aufgegeben wird. Bei vorübergehender Abwesenheit (z. B. Auslandssemester mit gehaltener Wohnung) bleibt die Beitragspflicht in der Regel bestehen.
- Nachweis: Abmeldebescheinigung
- Der Beitragsservice akzeptiert in der Regel die Abmeldebescheinigung der Meldebehörde als Nachweis. Sie kann auch nachgereicht werden, wenn der Umzug erst bevorsteht.
- Rechtzeitig melden lohnt sich
- Rückwirkende Abmeldungen sind nur eingeschränkt möglich. Wer die Meldung aufschiebt, riskiert weitere Beitragsforderungen — die auch im Ausland bestehen bleiben.
So erledigen Sie die Abmeldung
Angaben machen
Grund „Umzug ins Ausland“ ist per Direkteinstieg vorausgewählt. Sie tragen Ihre Daten, Beitragsnummer und das Umzugsdatum ein.
Abmeldeschreiben entsteht
Aus Ihren Angaben entsteht Ihr formgerechtes Abmeldeschreiben an den Beitragsservice — inklusive Hinweis auf den Nachweis.
Wir versenden per Post
Wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis. Bestätigung, Schreiben-Kopie und Rechnung per E-Mail — den Status sehen Sie online, auch aus dem Ausland.
Einmalig 39,90 € inkl. MwSt. · Online-Status einsehbar · Einreichung und Postversand mit Nachweis · kein Abo
Häufige Fragen
- Ab wann endet die Beitragspflicht beim Wegzug ins Ausland?
- In der Regel mit Ablauf des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben und die Abmeldung dem Beitragsservice mitgeteilt wurde. Maßgeblich ist die Entscheidung des Beitragsservice.
- Ich bin schon im Ausland — geht die Abmeldung trotzdem?
- Ja. Die Meldung ist auch nachträglich möglich; rückwirkend wird die Abmeldung aber nur eingeschränkt anerkannt. Je früher die Meldung, desto besser.
- Was ist mit einem Auslandssemester oder einer Montage-Tätigkeit?
- Bleibt die Wohnung in Deutschland bestehen, bleibt in der Regel auch die Beitragspflicht. Erst die dauerhafte Aufgabe der Wohnung ist ein anerkannter Abmeldegrund.
- Welchen Nachweis will der Beitragsservice sehen?
- Üblicherweise die Abmeldebescheinigung der Meldebehörde. Liegt sie noch nicht vor, kann sie nach Aufforderung des Beitragsservice nachgereicht werden.
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.