Abmeldung nach § 8 RBStV

Rundfunkbeitrag beim Zusammenziehen abmelden

Sie ziehen mit Partnerin, Partner oder in eine WG, in der bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wird? Dann kann Ihr eigenes Beitragskonto abgemeldet werden — der Beitrag gilt pro Wohnung, nicht pro Person. Wir reichen Ihre Abmeldung beim Beitragsservice ein.

Zusammenzug ist der häufigste anerkannte Abmeldegrund: Sobald für die gemeinsame Wohnung ein Beitragskonto besteht, braucht es kein zweites. Als Nachweis dient in der Regel die Beitragsnummer der Person, die weiter zahlt. Wer nichts meldet, zahlt doppelt — und Erstattungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren.

Über unser Online-Formular ist das in ca. einer Minute erledigt: Angaben machen, wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis.

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Einmalig 39,90 € inkl. MwSt. · Zahlung auf Rechnung · Versand mit Nachweis · Stand: 11. August 2026

Eine Wohnung, ein Beitrag
Der Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung (Wohnungsprinzip). Zahlt in der gemeinsamen Wohnung bereits jemand, wird Ihr eigenes Konto abgemeldet — egal ob Paar, Familie oder WG.
Nachweis: Beitragsnummer der Wohnung
Der Beitragsservice verlangt in der Regel die Beitragsnummer der Person, die für die Wohnung weiter zahlt. Mehr braucht es beim Zusammenzug üblicherweise nicht.
Zu viel gezahlt? Erstattung möglich
Lief Ihr Konto nach dem Zusammenzug weiter, können doppelt gezahlte Beiträge in der Regel zurückgefordert werden — je früher die Meldung, desto besser.
  1. Angaben machen

    Der Grund „Zusammenzug“ ist im Formular bereits vorausgewählt. Sie tragen Ihre Daten und die Beitragsnummer der weiterzahlenden Person ein — in ca. einer Minute.

  2. Abmeldeschreiben entsteht

    Aus Ihren Angaben entsteht Ihr formgerechtes Abmeldeschreiben an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

  3. Wir versenden per Post

    Wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis. Bestätigung, Schreiben-Kopie und Rechnung per E-Mail — den Status sehen Sie online.

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Wer meldet sich beim Zusammenziehen ab?
Abgemeldet wird das Konto der Person, die in die bereits angemeldete Wohnung einzieht. Das Konto der weiterzahlenden Person bleibt bestehen und dient mit seiner Beitragsnummer als Nachweis.
Ab wann gilt die Abmeldung?
In der Regel endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem der Zusammenzug erfolgt und dem Beitragsservice gemeldet wurde. Eine rückwirkende Abmeldung ist nur eingeschränkt möglich.
Wir haben eine Zeit lang doppelt gezahlt — bekommen wir das Geld zurück?
Doppelt gezahlte Beiträge können in der Regel auf Antrag erstattet werden; Ansprüche verjähren üblicherweise nach drei Jahren. Über die Erstattung entscheidet der Beitragsservice.
Gilt das auch für WGs?
Ja. Auch in Wohngemeinschaften zahlt nur eine Person pro Wohnung — wer einzieht und schon ein eigenes Beitragskonto hat, kann es mit der Beitragsnummer der WG abmelden.

Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.