Abmeldung nach § 8 RBStV
Rundfunkbeitrag beim Umzug ins Pflegeheim abmelden
Beim Einzug in ein vollstationäres Pflegeheim wird die bisherige Wohnung meist aufgegeben — damit endet die Beitragspflicht in der Regel und das Beitragskonto kann abgemeldet werden. Wir reichen die Abmeldung beim Beitragsservice ein.
Zimmer in vollstationären Pflegeeinrichtungen gelten in der Regel nicht als eigene Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags — für sie fällt üblicherweise kein eigener Beitrag an. Entscheidend ist die Aufgabe der bisherigen Wohnung; als Nachweis dient meist der Heimvertrag.
Die Meldung können auch Angehörige oder Bevollmächtigte erledigen. Über unser Online-Formular geht das in wenigen Minuten: Angaben machen, wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis.
Einmalig 39,90 € inkl. MwSt. · Zahlung auf Rechnung · Versand mit Nachweis · Stand: 11. August 2026
Das Wichtigste zur Abmeldung bei Pflegeheim-Einzug
- Heimzimmer ist keine Wohnung
- Für Zimmer in vollstationären Pflegeeinrichtungen fällt in der Regel kein eigener Rundfunkbeitrag an. Beitragspflichtig war die bisherige Wohnung — und die entfällt mit dem Umzug.
- Nachweis: Heimvertrag
- Der Beitragsservice akzeptiert als Nachweis üblicherweise den Heim- bzw. Betreuungsvertrag oder eine Bestätigung der Einrichtung.
- Angehörige können melden
- Die Abmeldung kann auch durch Angehörige oder Bevollmächtigte erfolgen — sinnvoll, wenn die betroffene Person das nicht mehr selbst erledigen kann.
So erledigen Sie die Abmeldung
Angaben machen
Grund „Umzug in eine Pflegeeinrichtung“ ist per Direkteinstieg vorausgewählt. Sie tragen die Daten, Beitragsnummer und das Einzugsdatum ein.
Abmeldeschreiben entsteht
Aus Ihren Angaben entsteht ein formgerechtes Abmeldeschreiben an den Beitragsservice — mit Hinweis auf den üblichen Nachweis.
Wir versenden per Post
Wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis. Bestätigung, Schreiben-Kopie und Rechnung per E-Mail — den Status sehen Sie online.
Einmalig 39,90 € inkl. MwSt. · Online-Status einsehbar · Einreichung und Postversand mit Nachweis · kein Abo
Häufige Fragen
- Muss im Pflegeheim Rundfunkbeitrag gezahlt werden?
- Für Zimmer in vollstationären Pflegeeinrichtungen in der Regel nicht — sie gelten üblicherweise nicht als eigene Wohnung. Anders kann es bei betreutem Wohnen mit eigener abgeschlossener Wohnung sein.
- Ab wann endet die Beitragspflicht?
- In der Regel mit Ablauf des Monats, in dem die bisherige Wohnung aufgegeben und die Abmeldung gemeldet wurde. Über den Einzelfall entscheidet der Beitragsservice.
- Die Wohnung wird erst später aufgelöst — was gilt dann?
- Solange die Wohnung bestehen bleibt, bleibt sie in der Regel beitragspflichtig. Maßgeblich ist die tatsächliche Aufgabe der Wohnung, nicht der Heimeinzug allein.
- Kann ich das für meine Eltern erledigen?
- Ja. Angehörige oder Bevollmächtigte können die Abmeldung melden — im Formular geben Sie einfach die Daten der beitragszahlenden Person an.
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.