Abmeldung nach § 8 RBStV
Rundfunkbeitrag nach einem Todesfall abmelden
Nach dem Tod des Beitragszahlers läuft das Beitragskonto weiter, bis es aktiv abgemeldet wird. Angehörige können die Abmeldung formlos schriftlich melden — wir nehmen Ihnen diesen Schritt ab und reichen die Abmeldung beim Beitragsservice ein.
Wird die Wohnung aufgegeben, endet die Beitragspflicht in der Regel mit Ablauf des Monats der Wohnungsaufgabe. Wohnt eine andere Person weiter in der Wohnung, wird das Konto auf sie umgeschrieben oder sie meldet sich neu an — auch das lässt sich in einem Schreiben klären.
Über unser Online-Formular erledigen Sie die Meldung in wenigen Minuten: Angaben machen, wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis — ein Behördengang weniger in einer ohnehin belastenden Zeit.
Einmalig 39,90 € inkl. MwSt. · Zahlung auf Rechnung · Versand mit Nachweis · Stand: 11. August 2026
Das Wichtigste zur Abmeldung im Todesfall
- Konto läuft ohne Meldung weiter
- Der Beitragsservice erfährt vom Todesfall nicht automatisch. Ohne Abmeldung entstehen weitere Forderungen, die sich später gegen den Nachlass richten können.
- Nachweis: Sterbeurkunde
- Als Nachweis dient in der Regel eine Kopie der Sterbeurkunde. Sie kann dem Beitragsservice auch nach Aufforderung nachgereicht werden.
- Wohnung bleibt bewohnt?
- Wohnt der Ehe- oder Lebenspartner weiter in der Wohnung, bleibt die Wohnung beitragspflichtig — das Konto wird dann in der Regel auf die verbleibende Person umgestellt.
So erledigen Sie die Abmeldung
Angaben machen
Grund „Todesfall“ ist per Direkteinstieg vorausgewählt. Sie tragen die Daten der verstorbenen Person, die Beitragsnummer und Ihre eigenen Kontaktdaten ein.
Abmeldeschreiben entsteht
Aus Ihren Angaben entsteht ein formgerechtes Abmeldeschreiben an den Beitragsservice — mit Hinweis auf den üblichen Nachweis.
Wir versenden per Post
Wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis. Bestätigung, Schreiben-Kopie und Rechnung per E-Mail — den Status sehen Sie online.
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Häufige Fragen
- Wer darf das Beitragskonto abmelden?
- In der Regel Angehörige, Erben oder Bevollmächtigte. Der Beitragsservice akzeptiert die Meldung üblicherweise mit Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses und der Sterbeurkunde als Nachweis.
- Ab wann endet die Beitragspflicht?
- Wird die Wohnung aufgegeben, in der Regel mit Ablauf des Monats der Wohnungsaufgabe. Bereits im Voraus gezahlte Beiträge können anteilig erstattet werden — die Entscheidung liegt beim Beitragsservice.
- Was gilt, wenn der Partner weiter in der Wohnung wohnt?
- Die Wohnung bleibt beitragspflichtig. Das Konto wird auf die verbleibende Person umgestellt bzw. sie meldet sich an — doppelt gezahlt werden muss nicht.
- Müssen offene Beiträge aus dem Nachlass gezahlt werden?
- Bis zum Wirksamwerden der Abmeldung entstandene Beiträge sind in der Regel Nachlassverbindlichkeiten. Auch deshalb lohnt eine zeitnahe Meldung; bei Streitfragen empfiehlt sich Rechtsberatung.
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.