Doppelzahlung nach § 10 RBStV
Rundfunkbeitrag doppelt gezahlt: Doppelzahlung klären
Zahlen zwei Personen eines Haushalts jeweils auf ein eigenes Beitragskonto — oder existieren zwei Beitragsnummern für dieselbe Wohnung — liegt eine Doppelzahlung vor. Das überzählige Konto kann abgemeldet und die Überzahlung zurückgefordert werden. Wir reichen beides in einem Vorgang ein.
Häufige Auslöser: Zusammenzug ohne Abmeldung des zweiten Kontos oder der Datenabgleich der Meldebehörden, der versehentlich ein zweites Konto anlegt. Der Rundfunkbeitrag gilt pro Wohnung — mehr als ein Konto pro Wohnung ist nicht nötig.
Wichtig: Erstattungsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren. Über unser Online-Formular klären Sie die Doppelzahlung geführt: Angaben machen, wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis.
Einmalig 39,90 € inkl. MwSt. · Zahlung auf Rechnung · Versand mit Nachweis · Stand: 11. August 2026
Das Wichtigste zur Doppelzahlung
- Abmeldung + Erstattung in einem
- Die Abmeldung des überzähligen Kontos und die Rückforderung der zu viel gezahlten Beiträge gehören zusammen — beides lässt sich in einem Schreiben erledigen.
- Nachweis: die andere Beitragsnummer
- Als Nachweis dient in der Regel die Beitragsnummer des Kontos, das für die Wohnung bestehen bleibt. Beide Nummern finden Sie auf Schreiben des Beitragsservice oder Kontoauszügen.
- Drei Jahre Verjährung
- Erstattungsansprüche verjähren üblicherweise nach drei Jahren (Beginn mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstand). Je früher die Meldung, desto mehr kommt zurück.
So klären Sie die Doppelzahlung
Angaben machen
Grund „zwei Beitragskonten / doppelt gezahlt“ ist per Direkteinstieg vorausgewählt. Sie tragen beide Beitragsnummern und den Zeitraum ein.
Schreiben entsteht
Aus Ihren Angaben entsteht ein formgerechtes Schreiben an den Beitragsservice: Abmeldung des überzähligen Kontos samt Erstattungsantrag.
Wir versenden per Post
Wir übernehmen Einreichung und Postversand mit Nachweis. Über die Erstattung entscheidet der Beitragsservice; Bestätigung, Schreiben-Kopie und Rechnung per E-Mail — den Status sehen Sie online.
Einmalig 39,90 € inkl. MwSt. · Online-Status einsehbar · Einreichung und Postversand mit Nachweis · kein Abo
Häufige Fragen
- Woher weiß ich, ob ich doppelt zahle?
- Typische Anzeichen: zwei Beitragsnummern in Ihrer Post vom Beitragsservice oder zwei Abbuchungen im Haushalt. Im Zweifel hilft ein Blick auf die Kontoauszüge beider Haushaltsmitglieder.
- Wie viel Geld bekomme ich zurück?
- In der Regel die auf das überzählige Konto gezahlten Beiträge ab Beginn der Doppelzahlung, begrenzt durch die dreijährige Verjährung. Die genaue Höhe ermittelt der Beitragsservice.
- Welches Konto wird abgemeldet?
- Üblicherweise das jüngere bzw. das Konto der Person, die in die bereits angemeldete Wohnung eingezogen ist. Wichtig ist nur: Ein Konto pro Wohnung bleibt bestehen.
- Der Datenabgleich hat ein zweites Konto angelegt — muss ich reagieren?
- Ja. Von selbst korrigiert sich das in der Regel nicht — es drohen Beitragsforderungen auf dem neuen Konto. Eine kurze Klärung mit Verweis auf das bestehende Konto genügt üblicherweise.
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe nach § 2 RDG und leistet keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Über Anträge entscheidet ausschließlich der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice; alle Anliegen können dort auch direkt und kostenfrei erledigt werden.