Schritt 3 von 3

100 %

Ihre Angaben

Ihr Anliegen: Befreiung für die Nebenwohnung (Zweitwohnung)

Pflicht sind nur die Angaben unten. Den Nachweis können Sie jetzt hochladen oder später nachreichen — er ist die Grundlage, auf die der Beitragsservice seine Entscheidung stützt.

Rechtlich ist dies ein Befreiungsantrag für die Nebenwohnung (§ 4a RBStV), keine Abmeldung — im Ergebnis entfällt der Beitrag für die Zweitwohnung. Wird der Antrag binnen drei Monaten gestellt, wirkt die Befreiung ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen.

Anrede
PLZ und Ort (Korrespondenz)
PLZ und Ort der Nebenwohnung
PLZ und Ort der Hauptwohnung
Die Befreiung nach § 4a RBStV setzt voraus, dass Sie selbst, Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Lebenspartner den Beitrag für die Hauptwohnung zahlt.

Bestellung & Abschluss

Einmalig 39,90 € inkl. 6,37 € MwSt. bei 19 %, kein Abo. Zahlung auf Rechnung.

rundfunkbeitrag-24 ist ein unabhängiger Convenience-Service nach § 2 RDG – keine Behörde und keine Verbindung zum Beitragsservice.

Sicherheitsprüfung wird geladen …

Noch 14 Felder ausfüllen, dann ist die Bestellung möglich.

Bitte noch ausfüllen: