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Ihre Angaben
Ihr Anliegen: Befreiung für die Nebenwohnung (Zweitwohnung)
Pflicht sind nur die Angaben unten. Den Nachweis können Sie jetzt hochladen oder später nachreichen — er ist die Grundlage, auf die der Beitragsservice seine Entscheidung stützt.
Rechtlich ist dies ein Befreiungsantrag für die Nebenwohnung (§ 4a RBStV), keine Abmeldung — im Ergebnis entfällt der Beitrag für die Zweitwohnung. Wird der Antrag binnen drei Monaten gestellt, wirkt die Befreiung ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen.
Die Befreiung nach § 4a RBStV setzt voraus, dass Sie selbst, Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Lebenspartner den Beitrag für die Hauptwohnung zahlt.Bestellung & Abschluss
Einmalig 39,90 € inkl. 6,37 € MwSt. bei 19 %, kein Abo. Zahlung auf Rechnung.
rundfunkbeitrag-24 ist ein unabhängiger Convenience-Service nach § 2 RDG – keine Behörde und keine Verbindung zum Beitragsservice.
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