Kurzarbeitergeld allein berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Welche Wege dennoch bestehen und wann eine Befreiung möglich ist.
Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die Einkommenseinbußen abfedert. Der Bezug von Kurzarbeitergeld berechtigt jedoch nicht direkt zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Der Befreiungskatalog nach § 4 Absatz 1 RBStV ist abschließend und nennt Kurzarbeitergeld nicht. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Möglichkeiten dennoch bestehen und unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung oder Ermäßigung in Betracht kommt.
Warum Kurzarbeitergeld nicht zur Befreiung berechtigt
Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt in § 4 Absatz 1 abschließend, wer vom Rundfunkbeitrag befreit werden kann. Zu den direkt befreiungsberechtigten Leistungen zählen insbesondere Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie bestimmte BAföG- oder Berufsausbildungsbeihilfe-Bezieher.
Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Es gehört ebenso wenig zum Befreiungskatalog wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld oder Elterngeld. Der Gesetzgeber hat bewusst nur bestimmte Sozialleistungen als Befreiungsgrund anerkannt, die dem Existenzminimum dienen.
Mögliche Wege zur Befreiung trotz Kurzarbeit
Auch wenn Kurzarbeitergeld selbst nicht befreit, können sich in der konkreten Lebenssituation andere Anspruchsgrundlagen ergeben:
Ergänzende Sozialleistungen
Reicht das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem reduzierten Arbeitsentgelt nicht zur Deckung des Lebensunterhalts aus, können Sie unter Umständen ergänzende Leistungen beantragen, die zur Befreiung berechtigen:
- Bürgergeld (Aufstockung): Liegt Ihr Einkommen unter dem sozialrechtlichen Bedarf, kann ein Anspruch auf aufstockendes Bürgergeld nach dem SGB II bestehen. Bereits der Bezug von Bürgergeld als Aufstockung berechtigt zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
- Wohngeld: Wohngeld allein berechtigt nicht zur Befreiung. Es kann jedoch zusammen mit Kinderzuschlag unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Bürgergeld begründen oder – falls kein Bürgergeld gewährt wird – Grundlage für einen Härtefall-Antrag sein.
- Grundsicherung: In besonderen Fällen (z. B. dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen oder Rentner) kann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehen, die ebenfalls zur Befreiung berechtigt.
Beantragen Sie eine dieser Leistungen beim zuständigen Jobcenter oder Sozialamt. Nach Bewilligung können Sie die Befreiung beim Beitragsservice rückwirkend für bis zu drei Jahre vor dem Antragsmonat beantragen (§ 4 Absatz 4 Satz 2 RBStV).
Härtefall-Befreiung nach § 4 Absatz 6 RBStV
Eine Härtefall-Befreiung kommt in Betracht, wenn Sie eine Sozialleistung aus dem Befreiungskatalog beantragt haben, diese aber abgelehnt wurde, weil Ihr Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags (18,36 € – Stand 2026) überschreitet.
Voraussetzungen:
- Sie haben z. B. Bürgergeld oder Grundsicherung beantragt
- Der Antrag wurde abgelehnt, weil Ihr Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 € übersteigt
- Sie legen den ablehnenden Bescheid beim Beitragsservice vor
Die Härtefall-Befreiung wird für ein Jahr gewährt und muss danach erneut beantragt werden.
Ermäßigung bei gesundheitlichen Einschränkungen
Unabhängig vom Kurzarbeitergeld kann eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel (6,12 € monatlich – Stand 2026) in Betracht kommen, wenn Sie das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis oder eine entsprechende Bescheinigung der Behörde haben. Voraussetzung ist in der Regel ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und eine erhebliche Beeinträchtigung der Teilhabe am öffentlichen Leben.
Eine vollständige Befreiung ist nur bei Taubblindheit (Merkzeichen TBl) oder Bezug von Blindenhilfe möglich. Das Merkzeichen RF allein führt nicht zur Befreiung, sondern zur Ermäßigung.
Notwendige Nachweise und Antragstellung
Für die Befreiung oder Ermäßigung benötigen Sie entsprechende Nachweise:
| Situation | Nachweis | Rückwirkung |
|---|---|---|
| Bürgergeld (auch Aufstockung) | Bewilligungsbescheid des Jobcenters | bis zu 3 Jahre |
| Grundsicherung | Bewilligungsbescheid des Sozialamts | bis zu 3 Jahre |
| Härtefall | Ablehnender Bescheid mit Einkommensnachweis | ab Antragsmonat, max. 1 Jahr |
| Ermäßigung (RF) | Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung | bis zu 3 Jahre |
Den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradiko. Die Formulare finden Sie auf der Website des Beitragsservice oder können postalisch angefordert werden. Legen Sie alle erforderlichen Nachweise in Kopie bei.
Widerspruch gegen Beitragsforderungen
Haben Sie einen Festsetzungsbescheid erhalten und sind der Ansicht, dass dieser nicht korrekt ist, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen (§ 68 VwGO). Der Widerspruch muss schriftlich beim Beitragsservice eingereicht werden und sollte eine kurze Begründung enthalten.
Beachten Sie: Der Widerspruch gegen Beitragsforderungen hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Absatz 2 Nummer 1 VwGO). Die Beitragspflicht bleibt also zunächst bestehen, bis über den Widerspruch entschieden wurde.
Verjährung offener Beitragsforderungen
Offene Beitragsforderungen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren (§ 7 Absatz 4 RBStV in Verbindung mit §§ 195, 199 BGB). Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Beitrag fällig wurde. Ein Festsetzungsbescheid unterbricht die Verjährung; nach Bestandskraft gilt dann eine 30-jährige Frist.
Die Verjährung wirkt nur auf Einrede. Sie müssen sie also gegenüber dem Beitragsservice geltend machen. Bei rechtlichen Einzelfragen zur Verjährung wenden Sie sich an eine Rechtsberatung (Anwalt, Verbraucherzentrale).
Praktische Hinweise bei finanziellen Engpässen
Können Sie den Rundfunkbeitrag aufgrund der Kurzarbeit vorübergehend nicht zahlen, gibt es weitere Handlungsoptionen:
- Kontakt zum Beitragsservice: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf und schildern Sie Ihre Situation. In manchen Fällen können Ratenzahlungen vereinbart werden
- Sozialleistungen prüfen: Lassen Sie bei einem Sozialverband oder Wohlfahrtsverband prüfen, ob ein Anspruch auf ergänzende Leistungen besteht
- Schuldnerberatung: Droht eine Vollstreckung, können Schuldnerberatungsstellen der Kommunen oder Wohlfahrtsverbände Unterstützung bieten
Ignorieren Sie offene Forderungen nicht. Unbearbeitete Rückstände führen zu Säumniszuschlägen (einmalig 1 % der rückständigen Beiträge, mindestens 8,00 €) und können in die Vollstreckung münden.
Fazit
Der Bezug von Kurzarbeitergeld berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Besteht jedoch aufgrund der reduzierten Einkünfte ein Anspruch auf ergänzende Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung, können Sie die Befreiung rückwirkend für bis zu drei Jahre beantragen. Eine Härtefall-Befreiung ist möglich, wenn eine Katalog-Leistung knapp abgelehnt wurde. Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann unabhängig vom Einkommen eine Ermäßigung in Betracht kommen. Im Zweifel wenden Sie sich an den Beitragsservice, eine Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen.
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Quellen
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4
- Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio
- Verbraucherzentrale
Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) beantragen
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen (§ 4 Abs. 1 RBStV) — darunter Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit Merkzeichen RF gibt es statt der Befreiung eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags.