Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Erwerbsminderungsrente
Stand: 17. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Erwerbsminderungsrentner:innen können unter bestimmten Voraussetzungen vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Erfahren Sie, welche Nachweise erforderlich sind.
Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Erwerbsminderungsrente
Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente allein führt nicht automatisch zu einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Entscheidend ist, ob Sie zusätzlich zur Rente bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ob die Rente so niedrig ist, dass Sie ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung möglich ist und welche Nachweise der Beitragsservice benötigt.
Wann ist eine Befreiung bei Erwerbsminderungsrente möglich?
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 4 Abs. 1 RBStV kommt in Betracht, wenn Sie neben der Erwerbsminderungsrente eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt bei Bezug von Blindenhilfe oder Pflegegeld nach landesrechtlichen Bestimmungen
Die reine Erwerbsminderungsrente – auch die volle Erwerbsminderungsrente – ist keine eigenständige Befreiungsgrundlage. Viele Erwerbsminderungsrentner:innen erhalten jedoch eine so niedrige Rente, dass sie ergänzend Grundsicherung bei Erwerbsminderung (SGB XII) beziehen. In diesem Fall ist die Befreiung über den Grundsicherungsbescheid möglich.
Voraussetzungen und Nachweise im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die häufigsten Konstellationen bei Erwerbsminderungsrente:
| Situation | Befreiung möglich? | Erforderlicher Nachweis |
|---|---|---|
| Erwerbsminderungsrente ohne weitere Leistungen | Nein | – |
| Erwerbsminderungsrente + Grundsicherung (SGB XII) | Ja | Aktueller Bewilligungsbescheid Grundsicherung |
| Erwerbsminderungsrente + Wohngeld | Nein | – |
| Erwerbsminderungsrente + Hilfe zum Lebensunterhalt | Ja | Aktueller Bewilligungsbescheid Sozialhilfe |
| Erwerbsminderungsrente + anerkannte Behinderung (Merkzeichen RF) | Ermäßigung (nicht Befreiung) | Schwerbehindertenausweis mit RF |
Wichtig: Das Merkzeichen RF führt nur zu einer Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags, also 6,12 € monatlich, nicht zu einer vollständigen Befreiung.
Wie beantrage ich die Befreiung?
Die Befreiung wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen einen formlosen Antrag beim Beitragsservice stellen und die entsprechenden Nachweise beifügen. Der Antrag kann schriftlich, online über das Kontaktformular des Beitragsservices oder über automatisierte Hilfen wie rundfunkbeitrag-24 erstellt werden.
Diese Informationen benötigt der Antrag:
- Ihre Beitragsnummer (falls bereits vorhanden)
- Ihre vollständige Anschrift
- Den Befreiungsgrund (z. B. „Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII")
- Das Datum, ab dem die Befreiungsvoraussetzungen vorliegen
- Eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids über die Sozialleistung
Der Beitragsservice prüft anhand der Unterlagen, ob die Voraussetzungen nach § 4 RBStV erfüllt sind. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der die Befreiung ab dem beantragten Monat bestätigt.
Rückwirkende Befreiung: Bis zu 3 Jahre möglich
Nach § 4 Abs. 4 RBStV kann die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden, sofern die Voraussetzungen (z. B. Grundsicherungsbezug) in diesem Zeitraum durchgehend vorlagen. Bereits gezahlte Beiträge werden in der Regel erstattet.
Beispiel: Sie beziehen seit Januar 2023 Grundsicherung bei Erwerbsminderung und stellen im Juni 2026 den Befreiungsantrag. Die Befreiung kann rückwirkend ab Juni 2023 gewährt werden, da die Drei-Jahres-Frist ab Antragsmonat zurückgerechnet wird.
Legen Sie daher unbedingt Nachweise (Bewilligungsbescheide) für den gesamten Zeitraum bei, für den Sie die rückwirkende Befreiung beantragen.
Ermäßigung statt Befreiung: Merkzeichen RF
Viele Erwerbsminderungsrentner:innen haben aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF (Rundfunkgebührenermäßigung). Dieses Merkzeichen führt nicht zur Befreiung, sondern zur Ermäßigung auf ein Drittel des regulären Beitrags:
- Regulärer Beitrag: 18,36 € pro Monat
- Ermäßigter Beitrag mit RF: 6,12 € pro Monat
Eine vollständige Befreiung ist nur bei zusätzlichem Bezug von Grundsicherung oder einer der anderen oben genannten Sozialleistungen möglich. Die Ermäßigung und Befreiung schließen sich gegenseitig aus – es wird immer die für Sie günstigere Variante angewendet (in diesem Fall die Befreiung).
Ablauf nach Antragstellung
Nach Eingang Ihres Antrags bearbeitet der Beitragsservice die Unterlagen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen. Sie erhalten anschließend einen schriftlichen Bescheid, der folgende Punkte regelt:
- Ab wann die Befreiung gilt (Beginn-Monat)
- Wie lange die Befreiung gilt (bei befristeten Bewilligungsbescheiden entsprechend befristet)
- Ob eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt
Bei befristeter Grundsicherung: Läuft Ihr Grundsicherungsbescheid aus, endet auch die Beitragsbefreiung automatisch zu diesem Datum. Wird die Grundsicherung verlängert, müssen Sie den neuen Bewilligungsbescheid unaufgefordert dem Beitragsservice vorlegen, um die Befreiung fortzusetzen.
Was passiert bei Änderungen?
Sie sind verpflichtet, dem Beitragsservice Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Dazu gehören:
- Wegfall der Sozialleistung (z. B. Ende der Grundsicherung, Beginn einer Erwerbstätigkeit)
- Umzug (neue Wohnung, neue Beitragsnummer)
- Änderung des Haushalts (z. B. Zusammenzug mit zahlungspflichtiger Person)
Bei Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen wird ab dem Folgemonat wieder der volle Rundfunkbeitrag fällig. Eine verspätete Meldung kann zu Nachforderungen führen.
Häufige Fragen
Muss ich den Rentenbescheid einreichen?
Nein, der Rentenbescheid allein genügt nicht. Entscheidend ist der Bewilligungsbescheid über die ergänzende Sozialleistung (z. B. Grundsicherung).
Gilt die Befreiung auch für meine:n Partner:in?
Die Befreiung gilt pro Wohnung. Wenn beide in einem Haushalt leben und eine Person befreit ist, entfällt die Beitragspflicht für die gesamte Wohnung. Lebt die befreite Person allein, ist ohnehin nur ein Beitrag pro Wohnung fällig.
Was ist mit der Zweitwohnung?
Nach dem Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1619/17) ist die Beitragspflicht für Zweitwohnungen verfassungswidrig, wenn für die Hauptwohnung bereits gezahlt wird. Bei Befreiung an der Hauptwohnung entfällt die Beitragspflicht auch für weitere Wohnungen.
Fazit
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Bezug von Erwerbsminderungsrente ist möglich, wenn Sie zusätzlich Grundsicherung oder eine andere anspruchsbegründende Sozialleistung nach § 4 RBStV erhalten. Der reine Rentenbezug allein genügt nicht. Stellen Sie den Antrag zeitnah mit allen erforderlichen Nachweisen – eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre ab Antragsmonat möglich. Bei Fragen zu Ihrem individuellen Anspruch wenden Sie sich an den Beitragsservice, eine Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband.
rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Quellen
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4
- Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio
- Verbraucherzentrale
- SGB XII § 42
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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