← Alle ArtikelBefreiung

Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Kinderzuschlag beantragen

Wer Kinderzuschlag erhält, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Erfahren Sie, welche Nachweise erforderlich sind und wie der Antrag funktioniert.

Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Kinderzuschlag beantragen

Familien mit geringem Einkommen können neben dem Kindergeld einen Kinderzuschlag erhalten. Wer diese Leistung bezieht, hat nach den Vorgaben des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags die Möglichkeit, eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu beantragen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Nachweise erforderlich sind und wie Sie den Antrag beim Beitragsservice stellen.

Voraussetzungen für die Befreiung bei Kinderzuschlag

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 RBStV können Personen von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden, die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen – hierzu zählt der Kinderzuschlag nach § 6a BKGG. Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf der Familie zu decken, aber oberhalb der Grenze für Bürgergeld liegt.

Folgende Bedingungen müssen vorliegen:

VoraussetzungErläuterung
Folgende Bedingungen müssen vorliegen
Bewilligter KinderzuschlagSie erhalten aktuell Kinderzuschlag von der Familienkasse.
Aktueller BewilligungsbescheidDer Bescheid darf nicht älter als ein Jahr sein und muss gültig sein.
Antragstellung beim BeitragsserviceDie Befreiung erfolgt nicht automatisch – Sie müssen einen formlosen oder förmlichen Antrag stellen.
Wohnsitz in DeutschlandDie Beitragspflicht besteht für Ihre Wohnung in Deutschland.

Der Kinderzuschlag wird in der Regel für sechs Monate bewilligt. Sobald der Bewilligungszeitraum endet oder sich Ihre finanzielle Situation ändert, müssen Sie dem Beitragsservice dies mitteilen.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Antrag?

Für den Befreiungsantrag müssen Sie dem Beitragsservice einen aktuellen Bewilligungsbescheid über den Kinderzuschlag vorlegen. Dieser Bescheid wird von der zuständigen Familienkasse ausgestellt und dokumentiert, dass Sie die Leistung erhalten.

Wichtige Hinweise zu den Nachweisen:

  • Der Bescheid muss vollständig und lesbar sein – alle Seiten kopieren bzw. scannen.
  • Er darf in der Regel nicht älter als ein Jahr sein.
  • Bei laufendem Bezug reicht der aktuelle Bewilligungsbescheid; bei Verlängerung später den neuen Bescheid nachreichen.
  • Keine Kontoauszüge oder Überweisungsbelege: Der Beitragsservice akzeptiert nur offizielle Bescheide der Familienkasse.

Falls der Bescheid verloren gegangen ist, können Sie bei der zuständigen Familienkasse eine Kopie anfordern.

So stellen Sie den Befreiungsantrag – Schritt für Schritt

Die Beantragung der Befreiung erfolgt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag zu übermitteln:

1. Online-Antrag über das Portal des Beitragsservice

Auf der Website des Beitragsservice finden Sie unter „Formulare" den Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung. Laden Sie dort Ihren Bewilligungsbescheid als Scan oder Foto hoch und füllen Sie die erforderlichen Angaben (Name, Adresse, Beitragsnummer) aus.

2. Postalischer Antrag

Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und zusammen mit einer Kopie Ihres Bewilligungsbescheids per Post an den Beitragsservice senden:

**ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln**

3. Automatisierte Schreib- und Versandhilfe

Online-Portale wie rundfunkbeitrag-24 bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Befreiungsantrag automatisiert zu erstellen und zu übermitteln. Sie geben Ihre Daten ein, laden den Bescheid hoch, und das System erstellt ein vollständiges Schreiben.

Wichtige Angaben im Antrag:

  • Ihre vollständige Anschrift
  • Ihre Beitragsnummer (falls vorhanden)
  • Grund der Befreiung: Bezug von Kinderzuschlag nach § 6a BKGG
  • Datum und Unterschrift (bei postalischem Antrag)

Rückwirkende Befreiung – bis zu drei Jahre möglich

Nach § 4 Abs. 4 RBStV kann die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden – gerechnet ab dem Monat der Antragstellung. Voraussetzung ist, dass Sie in diesem Zeitraum durchgehend Kinderzuschlag bezogen haben.

Beispiel:

  • Sie erhalten seit Januar 2024 Kinderzuschlag.
  • Sie stellen im Juli 2026 den Befreiungsantrag.
  • Der Beitragsservice kann die Befreiung rückwirkend ab Juli 2023 anerkennen, sofern Sie entsprechende Bescheide vorlegen.

Tipp: Reichen Sie bei rückwirkenden Anträgen alle Bewilligungsbescheide aus dem betreffenden Zeitraum ein. Bereits gezahlte Beiträge werden dann vom Beitragsservice zurückerstattet.

Dauer der Befreiung und Verlängerung

Die Befreiung wird in der Regel für den Zeitraum gewährt, für den der Kinderzuschlag bewilligt wurde – meist sechs Monate. Sobald die Familienkasse Ihren Kinderzuschlag verlängert, müssen Sie den neuen Bewilligungsbescheid beim Beitragsservice einreichen, damit die Befreiung fortbesteht.

Wichtig: Endet der Bezug des Kinderzuschlags oder ändern sich Ihre Lebensumstände (z. B. Einkommenssteigerung, Wegfall des Anspruchs), sind Sie verpflichtet, dies dem Beitragsservice unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls kann der Beitrag rückwirkend nachgefordert werden.

Was passiert bei Ablehnung des Antrags?

In seltenen Fällen kann der Beitragsservice einen Befreiungsantrag ablehnen – etwa, wenn der vorgelegte Bescheid unvollständig, abgelaufen oder unleserlich ist. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid mit Begründung.

In diesem Fall können Sie:

  • Die fehlenden oder korrekten Unterlagen nachreichen.
  • Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen (innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, § 70 VwGO).
  • Bei rechtlichen Fragen eine Verbraucherzentrale, einen Sozialverband oder eine Rechtsberatung konsultieren.

Formulieren Sie Ihren Widerspruch sachlich und begründen Sie, warum die Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt sind. Fügen Sie ggf. ergänzende Nachweise bei.

Häufige Fragen zur Befreiung bei Kinderzuschlag

Kann ich die Befreiung auch beantragen, wenn ich bereits Rundfunkbeiträge zahle?

Ja. Die Befreiung kann jederzeit beantragt werden, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Bereits gezahlte Beiträge können bei rückwirkender Bewilligung erstattet werden.

Muss ich den Antrag jedes Mal neu stellen?

Ja. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums für den Kinderzuschlag müssen Sie den neuen Bescheid beim Beitragsservice vorlegen, um die Befreiung zu verlängern.

Was ist, wenn ich zusätzlich Wohngeld beziehe?

Wer Wohngeld erhält, kann ebenfalls eine Befreiung beantragen (§ 4 Abs. 1 Nr. 6 RBStV). Reichen Sie in diesem Fall beide Bescheide ein – Kinderzuschlag und Wohngeld.

Gilt die Befreiung auch für meine Zweitwohnung?

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1619/17) ist eine doppelte Beitragspflicht für Zweit- oder Nebenwohnungen verfassungswidrig, sofern für die Hauptwohnung bereits der volle Beitrag entrichtet wird. Bei einer Befreiung für die Hauptwohnung entfällt die Beitragspflicht auch für weitere Wohnungen.

Fazit

Der Bezug von Kinderzuschlag berechtigt Sie nach den Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur vollständigen Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Der Antrag lässt sich unkompliziert online oder per Post stellen – wichtig ist, dass Sie einen aktuellen, vollständigen Bewilligungsbescheid vorlegen. Eine rückwirkende Befreiung ist bis zu drei Jahre möglich, sofern Sie den Kinderzuschlag durchgehend bezogen haben. Achten Sie darauf, Änderungen in Ihrem Leistungsbezug dem Beitragsservice zeitnah mitzuteilen, um Nachforderungen zu vermeiden. Bei Unklarheiten oder Ablehnung des Antrags können Sie Widerspruch einlegen und sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband wenden.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Quellen

  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4 Abs. 1 Nr. 4
  • Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio
  • Bundeskindergeldgesetz (BKGG) § 6a
  • Verbraucherzentrale

Das könnte Sie auch interessieren

Schreiben zum Rundfunkbeitrag erstellen

rundfunkbeitrag-24 hilft Ihnen, Ihr Schreiben für Abmeldung, Befreiung oder Ermäßigung nach Vorlage auszufüllen und postalisch zu versenden.

Schreiben erstellen →Weitere Artikel