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Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Wohngeld beantragen

Stand: 12. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Wohngeldempfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Erfahren Sie, welche Nachweise erforderlich sind und wie Sie den Antrag stellen.

Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Wohngeld beantragen

Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt für die gesamte Wohnung und entbindet Sie vollständig von der monatlichen Zahlung von 18,36 €. Voraussetzung ist ein gültiger Wohngeldbescheid und ein fristgerechter Antrag beim Beitragsservice.

Voraussetzungen für die Befreiung

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 RBStV können Personen befreit werden, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen. Die Befreiung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie erhalten aktuell Wohngeld (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss).
  • Der Wohngeldbescheid liegt Ihnen vor und ist gültig.
  • Sie stellen einen Antrag beim Beitragsservice und reichen die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

Wichtig: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen aktiv einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Welche Nachweise sind erforderlich

Für den Befreiungsantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

NachweisAnforderung
Für den Befreiungsantrag benötigen Sie folgende Unterlagen
WohngeldbescheidAktueller Bescheid der Wohngeldbehörde, vollständig lesbar
BewilligungszeitraumMuss deutlich erkennbar sein (von–bis)
Persönliche DatenName, Adresse, Beitragsnummer müssen übereinstimmen
Kopie ausreichendIn der Regel genügt eine gut lesbare Kopie oder ein Scan

Der Wohngeldbescheid muss den Namen der antragstellenden Person, den Bewilligungszeitraum und die bewilligende Behörde enthalten. Reichen Sie den Bescheid als Kopie ein – das Original behalten Sie für Ihre Unterlagen.

Antragstellung beim Beitragsservice

Den Antrag auf Befreiung stellen Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dazu nutzen Sie das Formular für die Befreiung oder Ermäßigung, das Sie auf der Website des Beitragsservice herunterladen können.

Schritt-für-Schritt:

  • Formular vollständig ausfüllen (Beitragsnummer, persönliche Daten)
  • Befreiungsgrund „Wohngeld" ankreuzen
  • Aktuellen Wohngeldbescheid als Nachweis beifügen
  • Formular unterschreiben
  • Per Post an den Beitragsservice senden oder online hochladen

Die Adresse lautet:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Rückwirkende Befreiung

Nach § 4 Abs. 4 RBStV kann die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden, gerechnet ab dem Monat der Antragstellung. Voraussetzung ist, dass die Befreiungsvoraussetzungen (Wohngeldbezug) im gesamten rückwirkenden Zeitraum durchgängig vorlagen.

Beispiel: Sie stellen den Antrag im Juni 2026 und erhalten seit Januar 2024 durchgehend Wohngeld. Die Befreiung kann ab Juni 2023 (36 Monate zurück) gewährt werden, wenn Sie entsprechende Bescheide für den gesamten Zeitraum vorlegen.

Bereits gezahlte Beiträge für Monate, in denen die Befreiung rückwirkend gilt, werden nach Bearbeitung durch den Beitragsservice in der Regel erstattet.

Befristung und Verlängerung

Die Befreiung wird befristet für den Zeitraum gewährt, den Ihr Wohngeldbescheid abdeckt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie die Befreiung neu beantragen, wenn Sie weiterhin Wohngeld beziehen.

Übliche Praxis:

  • Der Beitragsservice befreit Sie bis zum Ende des im Bescheid genannten Bewilligungszeitraums
  • Kurz vor Ablauf erhalten Sie oft ein Erinnerungsschreiben
  • Stellen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag mit dem aktuellen Wohngeldbescheid

Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig, um Beitragsforderungen für Übergangszeiten zu vermeiden.

Änderungen mitteilen

Sie sind nach § 8 RBStV verpflichtet, dem Beitragsservice Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere:

  • Ende des Wohngeldbezugs (z. B. durch Übergang zu anderen Sozialleistungen oder Wegfall der Voraussetzungen)
  • Änderung der Adresse oder Wohnsituation
  • Änderungen der persönlichen Daten

Endet Ihr Wohngeldbezug, müssen Sie dies dem Beitragsservice mitteilen. Die Befreiung endet dann zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen sind. Ab dem Folgemonat wird wieder der volle Beitrag fällig.

Unterschied zu anderen Sozialleistungen

Wohngeld ist eine eigenständige Sozialleistung nach dem WoGG und wird nicht als Bestandteil anderer Leistungen gezahlt. Unterscheiden Sie:

LeistungBefreiung/Ermäßigung
Wohngeld ist eine **eigenständige Sozialleistung** nach dem WoGG und wird nicht als Bestandteil anderer Leistungen gezahlt. Unterscheiden Sie
Wohngeld (eigenständig)Vollständige Befreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 RBStV
Bürgergeld/Sozialhilfe mit WohngeldanteilIn der Regel bereits durch die Hauptleistung befreit
BAföG mit WohngeldbezugBefreiung über Wohngeld, nicht über BAföG
Kinderzuschlag ohne WohngeldKeine Befreiung durch Wohngeld

Wenn Sie neben Wohngeld weitere Leistungen beziehen (z. B. Kinderzuschlag), prüfen Sie, welcher Befreiungsgrund für Sie infrage kommt. Bei rechtlichen Einzelfragen wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband.

Häufige Fragen

Gilt die Befreiung für alle Personen in der Wohnung?

Die Befreiung gilt für die gesamte Wohnung, wenn Sie als Inhaber der Wohnung den Antrag stellen und bewilligt bekommen. Mitbewohner sind dann ebenfalls nicht beitragspflichtig.

Was passiert bei verspäteter Antragstellung?

Die Befreiung wirkt in der Regel erst ab dem Monat, der auf den Antragseingang folgt (sofern nicht rückwirkend beantragt). Für zurückliegende Monate entstehen Beitragspflichten, wenn Sie zu spät informieren.

Muss ich den Wohngeldbescheid jedes Mal neu einreichen?

Ja. Bei jeder Verlängerung oder Neubeantragung der Befreiung müssen Sie den aktuellen Wohngeldbescheid als Nachweis vorlegen.

Fazit

Der Bezug von Wohngeld berechtigt zur vollständigen Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig beim Beitragsservice und reichen Sie den aktuellen Wohngeldbescheid als Nachweis ein. Eine rückwirkende Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Jahre möglich. Achten Sie auf die Befristung der Befreiung und beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung, wenn Ihr Wohngeldbescheid verlängert wird. Bei Änderungen Ihrer Verhältnisse informieren Sie den Beitragsservice unverzüglich.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Quellen

  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4 Abs. 1 Nr. 6
  • Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio
  • Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Verbraucherzentrale

Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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