← Alle ArtikelBefreiung

Wohngeld und Rundfunkbeitrag — was wirklich gilt

Wohngeld allein berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag — der Katalog in § 4 Abs. 1 RBStV nennt es nicht. Welche Wege es stattdessen gibt.

Wohngeld und Rundfunkbeitrag — was wirklich gilt

Ein weit verbreiteter Irrtum vorweg: Wohngeld allein berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Die Befreiungsgründe sind in § 4 Abs. 1 RBStV abschließend aufgezählt — Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gehört nicht dazu. Wer einen Befreiungsantrag nur mit dem Wohngeldbescheid stellt, erhält in der Regel eine Ablehnung. Es gibt aber Wege, die für Wohngeldbeziehende in Betracht kommen können — dieser Ratgeber erklärt sie.

Warum Wohngeld kein Befreiungsgrund ist

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag knüpft die Befreiung an bestimmte bedarfsgeprüfte Sozialleistungen, bei denen das Existenzminimum staatlich festgestellt wurde — etwa Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Wohngeld ist rechtlich ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte, die gerade keine dieser Grundsicherungsleistungen beziehen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Wohngeldhaushalte ihren Lebensunterhalt im Übrigen selbst decken können. Deshalb taucht Wohngeld im Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV nicht auf — und der Beitragsservice lehnt darauf gestützte Anträge ab.

Welche Wege stattdessen in Betracht kommen

Auch mit Wohngeld gibt es je nach Situation Möglichkeiten:

SituationMöglicher Weg
Auch mit Wohngeld gibt es je nach Situation Möglichkeiten
Einkommen liegt knapp über der Grenze für Bürgergeld/GrundsicherungHärtefall-Antrag nach § 4 Abs. 6 RBStV
Anspruch auf eine Katalog-Leistung besteht zusätzlich (z. B. Kinderzuschlag ersetzt kein Bürgergeld — aber ergänzendes Bürgergeld ist möglich)Katalog-Leistung beantragen, dann Befreiung mit deren Bescheid
Schwerbehinderung mit Merkzeichen RFErmäßigung auf ein Drittel (6,12 €/Monat, Stand 2026)
Rente plus Wohngeld reicht kaum zum LebenPrüfen, ob Anspruch auf Grundsicherung im Alter besteht — diese berechtigt zur Befreiung

Der Härtefall-Antrag (§ 4 Abs. 6 RBStV)

Der praktisch wichtigste Weg für Wohngeldbeziehende ist der besondere Härtefall. Das Gesetz nennt dafür ausdrücklich diesen Fall: Eine Sozialbehörde hat eine Katalog-Leistung (z. B. Bürgergeld oder Grundsicherung) abgelehnt, weil das Einkommen die Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags übersteigt — also um weniger als 18,36 € (Stand 2026).

So läuft es ab:

  • Katalog-Leistung bei der zuständigen Behörde beantragen (z. B. Grundsicherung beim Sozialamt).
  • Wird sie wegen geringfügig zu hohen Einkommens abgelehnt, den Ablehnungsbescheid aufbewahren — er ist der Nachweis.
  • Befreiung beim Beitragsservice mit diesem Ablehnungsbescheid beantragen.
  • Die Härtefall-Befreiung wird dann für ein Jahr gewährt und muss danach neu beantragt werden.

Der Aufwand lohnt sich: Wer die Voraussetzungen erfüllt, spart 220,32 € im Jahr (Stand 2026).

Antrag und Nachweise

Befreiungs- und Ermäßigungsanträge laufen über das offizielle Formular des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (online ausfüllbar, dann ausdrucken und mit Nachweisen einsenden):

  • Beim Härtefall: Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde beifügen.
  • Bei einer Katalog-Leistung: aktuellen Bewilligungsbescheid beifügen.
  • Beitragsnummer angeben (steht oben rechts auf jedem Schreiben des Beitragsservice).

Die Adresse lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Rückwirkung und Fristen

Eine Befreiung kann nach § 4 Abs. 4 RBStV höchstens drei Jahre rückwirkend ab dem Antragsmonat gewährt werden — vorausgesetzt, die Voraussetzungen lagen im gesamten Zeitraum vor und werden nachgewiesen. Diese Drei-Jahres-Grenze ist eine Ausschlussfrist; längere Zeiträume werden auch bei durchgehender Bedürftigkeit nicht berücksichtigt.

Häufige Fragen

Ich habe nur einen Wohngeldbescheid — soll ich trotzdem einen Befreiungsantrag stellen?

Ein Antrag allein mit Wohngeldbescheid wird in der Regel abgelehnt, weil Wohngeld nicht im Katalog des § 4 Abs. 1 RBStV steht. Vorrangig ist die Prüfung — etwa bei einer Sozialberatung —, ob ein Anspruch auf eine Katalog-Leistung oder der Härtefall-Weg in Betracht kommt.

Mein Nachbar mit Wohngeld zahlt keinen Beitrag — wie kann das sein?

Möglich ist etwa eine Härtefall-Befreiung, eine Ermäßigung wegen Merkzeichen RF oder dass eine andere Person der Wohnung den Beitrag trägt. Aus Einzelfällen lässt sich kein eigener Anspruch ableiten.

Zählt der Kinderzuschlag zusammen mit Wohngeld?

Nein — auch der Kinderzuschlag steht nicht im Befreiungskatalog. Beide Leistungen zusammen begründen keine Befreiung; es bleibt der Härtefall-Weg oder eine Katalog-Leistung.

Fazit

Wohngeld steht nicht im Befreiungskatalog des § 4 Abs. 1 RBStV — ein Befreiungsantrag allein mit Wohngeldbescheid führt in der Regel nicht zum Ziel. Realistische Wege sind der Härtefall-Antrag nach § 4 Abs. 6 RBStV (Ablehnungsbescheid einer Katalog-Leistung wegen geringfügiger Einkommensüberschreitung), der Bezug einer Katalog-Leistung wie Grundsicherung oder — bei Merkzeichen RF — die Ermäßigung auf ein Drittel. Bei rechtlichen Einzelfragen helfen Verbraucherzentralen und Sozialverbände weiter.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Quellen

  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4 Abs. 1 und Abs. 6
  • Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio — Merkblatt Befreiung und Ermäßigung
  • Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Verbraucherzentrale

Das könnte Sie auch interessieren

Befreiung vom Rundfunkbeitrag (GEZ) beantragen

Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen (§ 4 Abs. 1 RBStV) — darunter Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit Merkzeichen RF gibt es statt der Befreiung eine Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags.

Befreiung beantragen →Mehr zum Thema: BefreiungWeitere Artikel