Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Wohngeld beantragen
Stand: 12. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Wohngeldempfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Erfahren Sie, welche Nachweise erforderlich sind und wie Sie den Antrag stellen.
Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Wohngeld beantragen
Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt für die gesamte Wohnung und entbindet Sie vollständig von der monatlichen Zahlung von 18,36 €. Voraussetzung ist ein gültiger Wohngeldbescheid und ein fristgerechter Antrag beim Beitragsservice.
Voraussetzungen für die Befreiung
Nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 RBStV können Personen befreit werden, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen. Die Befreiung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erhalten aktuell Wohngeld (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss).
- Der Wohngeldbescheid liegt Ihnen vor und ist gültig.
- Sie stellen einen Antrag beim Beitragsservice und reichen die erforderlichen Nachweise ein.
- Die Voraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
Wichtig: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen aktiv einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.
Welche Nachweise sind erforderlich
Für den Befreiungsantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
| Nachweis | Anforderung |
|---|---|
| Wohngeldbescheid | Aktueller Bescheid der Wohngeldbehörde, vollständig lesbar |
| Bewilligungszeitraum | Muss deutlich erkennbar sein (von–bis) |
| Persönliche Daten | Name, Adresse, Beitragsnummer müssen übereinstimmen |
| Kopie ausreichend | In der Regel genügt eine gut lesbare Kopie oder ein Scan |
Der Wohngeldbescheid muss den Namen der antragstellenden Person, den Bewilligungszeitraum und die bewilligende Behörde enthalten. Reichen Sie den Bescheid als Kopie ein – das Original behalten Sie für Ihre Unterlagen.
Antragstellung beim Beitragsservice
Den Antrag auf Befreiung stellen Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dazu nutzen Sie das Formular für die Befreiung oder Ermäßigung, das Sie auf der Website des Beitragsservice herunterladen können.
Schritt-für-Schritt:
- Formular vollständig ausfüllen (Beitragsnummer, persönliche Daten)
- Befreiungsgrund „Wohngeld" ankreuzen
- Aktuellen Wohngeldbescheid als Nachweis beifügen
- Formular unterschreiben
- Per Post an den Beitragsservice senden oder online hochladen
Die Adresse lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Rückwirkende Befreiung
Nach § 4 Abs. 4 RBStV kann die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden, gerechnet ab dem Monat der Antragstellung. Voraussetzung ist, dass die Befreiungsvoraussetzungen (Wohngeldbezug) im gesamten rückwirkenden Zeitraum durchgängig vorlagen.
Beispiel: Sie stellen den Antrag im Juni 2026 und erhalten seit Januar 2024 durchgehend Wohngeld. Die Befreiung kann ab Juni 2023 (36 Monate zurück) gewährt werden, wenn Sie entsprechende Bescheide für den gesamten Zeitraum vorlegen.
Bereits gezahlte Beiträge für Monate, in denen die Befreiung rückwirkend gilt, werden nach Bearbeitung durch den Beitragsservice in der Regel erstattet.
Befristung und Verlängerung
Die Befreiung wird befristet für den Zeitraum gewährt, den Ihr Wohngeldbescheid abdeckt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie die Befreiung neu beantragen, wenn Sie weiterhin Wohngeld beziehen.
Übliche Praxis:
- Der Beitragsservice befreit Sie bis zum Ende des im Bescheid genannten Bewilligungszeitraums
- Kurz vor Ablauf erhalten Sie oft ein Erinnerungsschreiben
- Stellen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag mit dem aktuellen Wohngeldbescheid
Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig, um Beitragsforderungen für Übergangszeiten zu vermeiden.
Änderungen mitteilen
Sie sind nach § 8 RBStV verpflichtet, dem Beitragsservice Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere:
- Ende des Wohngeldbezugs (z. B. durch Übergang zu anderen Sozialleistungen oder Wegfall der Voraussetzungen)
- Änderung der Adresse oder Wohnsituation
- Änderungen der persönlichen Daten
Endet Ihr Wohngeldbezug, müssen Sie dies dem Beitragsservice mitteilen. Die Befreiung endet dann zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzungen entfallen sind. Ab dem Folgemonat wird wieder der volle Beitrag fällig.
Unterschied zu anderen Sozialleistungen
Wohngeld ist eine eigenständige Sozialleistung nach dem WoGG und wird nicht als Bestandteil anderer Leistungen gezahlt. Unterscheiden Sie:
| Leistung | Befreiung/Ermäßigung |
|---|---|
| Wohngeld (eigenständig) | Vollständige Befreiung nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 RBStV |
| Bürgergeld/Sozialhilfe mit Wohngeldanteil | In der Regel bereits durch die Hauptleistung befreit |
| BAföG mit Wohngeldbezug | Befreiung über Wohngeld, nicht über BAföG |
| Kinderzuschlag ohne Wohngeld | Keine Befreiung durch Wohngeld |
Wenn Sie neben Wohngeld weitere Leistungen beziehen (z. B. Kinderzuschlag), prüfen Sie, welcher Befreiungsgrund für Sie infrage kommt. Bei rechtlichen Einzelfragen wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband.
Häufige Fragen
Gilt die Befreiung für alle Personen in der Wohnung?
Die Befreiung gilt für die gesamte Wohnung, wenn Sie als Inhaber der Wohnung den Antrag stellen und bewilligt bekommen. Mitbewohner sind dann ebenfalls nicht beitragspflichtig.
Was passiert bei verspäteter Antragstellung?
Die Befreiung wirkt in der Regel erst ab dem Monat, der auf den Antragseingang folgt (sofern nicht rückwirkend beantragt). Für zurückliegende Monate entstehen Beitragspflichten, wenn Sie zu spät informieren.
Muss ich den Wohngeldbescheid jedes Mal neu einreichen?
Ja. Bei jeder Verlängerung oder Neubeantragung der Befreiung müssen Sie den aktuellen Wohngeldbescheid als Nachweis vorlegen.
Fazit
Der Bezug von Wohngeld berechtigt zur vollständigen Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig beim Beitragsservice und reichen Sie den aktuellen Wohngeldbescheid als Nachweis ein. Eine rückwirkende Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Jahre möglich. Achten Sie auf die Befristung der Befreiung und beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung, wenn Ihr Wohngeldbescheid verlängert wird. Bei Änderungen Ihrer Verhältnisse informieren Sie den Beitragsservice unverzüglich.
rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Quellen
- Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4 Abs. 1 Nr. 6
- Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Verbraucherzentrale
Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Das könnte Sie auch interessieren
Schreiben zum Rundfunkbeitrag erstellen
rundfunkbeitrag-24 hilft Ihnen, Ihr Schreiben für Abmeldung, Befreiung oder Ermäßigung nach Vorlage auszufüllen und postalisch zu versenden.
